Der Naturplus-Standard beinhaltet einen allgemein anwendbaren Katalog von Kriterien. Diese beschreiben spezifische Anforderungen an die Entwicklung von Projekten und Methoden sowie Regeln zur Messung, Berichterstattung und Verifizierung von erbrachten Leistungen für die Biologische Vielfalt sowie Ökosystemleistungen. Es wird angestrebt, diese Leistungen soweit wie möglich zu quantifizieren.
Derzeit werden noch zahlreiche inhaltliche und prozessuale Detailfragen zur Anwendung des Naturplus-Standards geregelt. Die Ergebnisse werden in Form einer Handreichung zur Verfügung gestellt.
Die Kriterien sind in der Testphase und werden gegebenenfalls weiterentwickelt.
Kriterien des Naturplus-Standards (Stand 22.06.2020)
1. Geltungsbereich
Der Standard gilt für die Zertifizierung von klar definierten Maßnahmen und Projekten (im Weiteren als Projekte zusammengefasst). Sie zielen eindeutig auf den Erhalt beziehungsweise die Entwicklung der Biologischen Vielfalt und damit verbundenen Ökosystemleistungen ab (im Weiteren als Ökosystemleistungen zusammengefasst).
Der Standard legt Kriterien für die Projekte, ihre Durchführung sowie die Erfassung und Messung von Ökosystemleistungen fest. Nach ihnen werden Projekte mit den darin geplanten Maßnahmen und den zu erwartenden Ökosystemleistungen zertifiziert.
Dabei generierte Zertifikate haben für die Pflichtmärkte (Eingriffs-Ausgleichs-Regelung, EU-ETS) keine Gültigkeit und sind nicht übertragbar.
2. Register
Verkaufte Zertifikate werden eindeutig in einem öffentlich zugänglichen Register erfasst.
3. Projektanbieter
Landeigentümer, Landnutzer und jegliche Art von Projektträgern können Projekte zertifizieren lassen und die daraus generierten Zertifikate anbieten.
4. Zusätzlichkeit der Projekte
Die als Teil der Projekte ausgewiesenen Maßnahmen und Ökosystemleistungen sind zusätzlich. Sie gehen über gesetzliche und förderrechtliche Vorgaben hinaus und erreichen eine Verbesserung. Es sind Erhaltungs- und Entwicklungsprojekte möglich. Zusätzlichkeit bedeutet, dass ohne die Durchführung der Projekte die Maßnahmen und Ökosystemleistungen nicht erbracht würden.
5. Ort der Projekte
Die Projekte sind räumlich konkret und vor Ort erlebbar.
6. Projektdokumentation
Die Informationen zum Projekt sind in einer verständlichen Projektdokumentation festzuhalten. Alle Projektdokumente werden öffentlich zugänglich bereitgestellt.
Dazu gehören:
- die Projektbeschreibung
- der Zertifizierungsbericht
- der Umsetzungs- und Monitoringbericht
7. Inhalt der Projektbeschreibung
Die Projektbeschreibung enthält alle relevanten Informationen für die Zertifizierung.
• Sie enthält eindeutige Informationen über die Lage und räumliche Ausdehnung des Projektgebietes, sowie eine Zusicherung der Nutzungsrechte über die Projektlaufzeit.
• Bestehende Nutzungsauflagen werden angegeben und eine Honorierung bestehender Verpflichtungen ausgeschlossen.
• Die Projektbeschreibung stellt dar, welche zusätzlichen Maßnahmen durchgeführt und welche zusätzlichen Ökosystemleistungen in welchem Umfang damit erbracht werden.
• Die Projektbeschreibung stellt dar, was wie dokumentiert werden soll und mit welchen Methoden und wann das Monitoring durchgeführt werden soll.
8. Inhalt des Zertifizierungsberichts
Die Projektbeschreibung wird durch unabhängige Dritte überprüft. Im Zertifizierungsbericht wird dies dargestellt und die Einhaltung der Kriterien bestätigt. Aufbauend auf dieser Bestätigung können die Projektanbieter die Zertifikate anbieten.
9. Inhalt des Umsetzungs- und Monitoringberichts
Der Umsetzungsbericht dokumentiert die Umsetzung der Maßnahmen. Bei dauerhaft notwendigen Maßnahmen ist die fortlaufende Umsetzung jährlich zu dokumentieren. Art und Umfang werden in der Projektbeschreibung definiert.
Der Monitoringbericht dokumentiert die Entwicklung der angestrebten Ergebnisse. Methoden und Zeiten werden in der Projektbeschreibung definiert. Die Projektergebnisse werden vor dem Hintergrund der für das Projekt definierten Ziele bewertet. Gegebenenfalls müssen die Maßnahmen oder die Ziele angepasst werden.
10. Erfassung und Messung der Ökosystemleistungen
Die Methoden, mit denen die Ergebnisse erfasst und gemessen werden, werden beschrieben. Sie müssen auf wissenschaftlich anerkannten Methoden basieren. Neu entwickelte Methoden müssen vorab bestätigt werden. Methoden, die in bereits zertifizierten Projekten angewendet werden oder wurden können genutzt werden. Diese anerkannten Methoden werden auf der Internetseite des Standards dokumentiert.
In der Projektbeschreibung wird das Projektszenario beschrieben. Es beschreibt den begründeten zukünftigen Zustand bei Durchführung des Projektes und die damit zu erwartenden Ökosystemleistungen. Um die Verbesserung durch das Projekt aufzuzeigen, wird ein hypothetisches, vorausschauendes Referenzszenario beschrieben. In diesem Szenario wird der realistische zukünftige Zustand über die festgelegte Projektlaufzeit bei Nicht-Durchführung des Projektes abgeschätzt. Aus der Differenz des Zustandes im Referenz- und Projektszenario wird die Verbesserung, die durch das Projekt erzielt wird, ex ante ermittelt.
11. Konservativität der Messmethode
Einschätzungen von Ökosystemleistungen sollen konservativ dargestellt werden: die positive Wirkung wird eher unterschätzt. Dies soll in der Projektbeschreibung dargestellt werden.
12. Nachhaltigkeit der Projekte
Die Projekte unterliegen einem Verschlechterungsverbot. Die Einhaltung wird in der Projektbeschreibung verbal-argumentativ dargestellt. Insgesamt dürfen die sozio-ökonomischen Verhältnisse in der Region nicht verschlechtert werden.